Wie funktioniert ein Parteiverbotsverfahren? Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es, wer kann ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstoßen – und sollte man eine Partei überhaupt verbieten?
Um diese und andere Fragen ging es am 10. Juni in der Erlöserkirche in Haltern. Als Referent war Prof. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld eingeladen. Die Veranstaltung wurde von den Grünen, dem Forum DRV und den OMAS GEGEN RECHTS in Haltern organisiert.

Die Erlöserkirche war voll – das Interesse am Thema ist offensichtlich groß. Und auch bei der anschließenden offenen Diskussion wurde deutlich, dass sich viele Teilnehmende fragen: Wie kann eine Demokratie sich gegen antidemokratische Kräfte wehren?
Auch Alternativen zu einem Parteiverbot wurden diskutiert, zum Beispiel der Ausschluss von der Parteienfinanzierung, oder der Entzug von Grundrechten für einzelne Personen, deren politisches Handeln nachweisbar darauf ausgerichtet ist, unserer Demokratie zu schaden.
Unter dem Strich bleibt ein großes Maß an Ernüchterung, Skepsis und ernsthafte Zweifel am Handlungswillen der Politik. Nur die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat sind laut Grundgesetz berechtigt, ein Verbotsverfahren der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD beim Bundesverfassungsgericht anzustoßen. Doch sie scheinen lieber abwarten zu wollen, ob der Trend bei den Wahlen sich nicht doch noch politisch umkehren lässt.
Die Wahlprognosen sprechen eine andere Sprache. Für die kommenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden für die AfD weitere Stimmenzuwächse erwartet, so dass sie die betreffenden Landesregierungen klar dominieren könnten. Und nach aktuellen Prognosen von infratest dimap sieht es sogar so aus, als ob die AfD bei der Bundestagswahl im Jahr 2029 stärkste Partei werden könnte.
Wie wehrt sich die Demokratie dagegen?
Gar nicht. Wehren müssen sich die Menschen. Die Demokratie ist nur eine von mehreren möglichen Organisationsformen eines Staates. Die Organisationsform wird von denen bestimmt, die in diesem Staat Einfluss haben und genügend Macht erlangen, um ihre Interessen durchsetzen zu können.
Nur weil etwas „Demokratie“ genannt wird, garantiert es noch lange nicht das, was wir darunter verstehen: eine vielfältige, offene und diskussionsfreundliche Gesellschaft, die gleichberechtigte Teilhabe für alle und Schutz vor staatlicher Willkür sicherstellt. Auch autokratische Führer nennen ihre Staatsform gerne „Demokratie“ und lassen sich „demokratisch“ immer und immer wieder wählen, nachdem sie die Opposition unterdrückt, verfolgt und ausgeschaltet haben. Auch die AfD weist gerne darauf hin, dass sie ja demokratisch gewählt wird. Ihre Ziele aber sind nicht auf Demokratie ausgelegt, das zeigt ein Blick in die Wahlprogramme.
Wenn wir also eine lebendige Demokratie wollen, dann dürfen wir nicht abwarten und hoffen, dass sich das schon irgendwie von selbst klären wird. Wer jetzt handeln muss, um sich gegen antidemokratische Kräfte zu wehren, das sind die Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker, NGOs, Vereine, Kirchen, Familien, junge und alte Menschen. Auch Du und ich. Auch Ihr und wir.
Denn auch das hat Prof. Andreas Fisahn in seinem Vortrag klar und deutlich ausgesprochen: Es ist notwendig, rechtsextreme und antidemokratische Kräfte in einer breiten Basis durch ausdauerndes zivilgesellschaftliches Handeln und Protest zu bekämpfen.
Gefragt ist die Zivilgesellschaft. Wir können nicht darauf warten, dass die AfD so nett ist, sich von selbst zu erledigen. Sie strebt nach der Macht. Wenn wir uns wehren wollen, haben wir keine Zeit zu vertrödeln.


